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Nationalsozialistische Auffassung vom Staat



Erhaltung des physischen Lebens dienen und nur der andere der Förderung einer geistigen Weiterentwicklung. Tatsächlich schafft aber immer der eine die Voraussetzung für das andere.

Staaten, die nicht diesem Zwecke dienen, sind Fehlerscheinungen, ja Mißgeburten. Die Tatsache ihres Bestehens ändert so wenig daran, als etwa der Erfolg einer Flibustiergemeinschaft die Räuberei zu rechtfertigen vermag.

Wir Nationalsozialisten dürfen als Verfechter einer neuen Weltanschauung uns niemals auf jenen berühmten "Boden der - noch dazu falschen - Tatsachen" stellen. Wir wären in diesem Falle nicht mehr die Verfechter einer neuen großen Idee, sondern die Kulis der heutigen Lüge. Wir haben schärfstens zu unterscheiden zwischen dem Staat als einem Gefäß und der Rasse als dem Inhalt. Dieses Gefäß hat nur dann einen Sinn, wenn es den Inhalt zu erhalten und zu schützen vermag; im anderen Falle ist es wertlos.

Somit ist der höchste Zweck des völkischen Staates die Sorge um die Erhaltung derjenigen rassischen Urelemente, die, als kulturspendend, die Schönheit und Würde eines höheren Menschentums schaffen. Wir, als Arier, vermögen uns unter einem Staat also nur den lebendigen Organismus eines Volkstums vorzustellen, der die Erhaltung dieses Volkstums nicht nur sichert, sondern es auch durch Weiterbildung seiner geistigen und ideellen Fähigkeiten zur höchsten Freiheit führt.

Was man uns heute jedoch als Staat aufzudrängen versucht, ist meistens nur die Ausgeburt tiefster menschlicher Verirrung mit unsäglichem Leid als Folgeerscheinung.

Wir Nationalsozialisten wissen, daß wir mit dieser Auffassung als Revolutionäre in der heutigen Zeit stehen,

435 Gesichtspunkte für Bewertung eines Staates

und auch als solche gebrandmarkt werden. Allein unser Denken und Handeln soll keineswegs von Beifall oder Ablehnung unserer Zeit bestimmt werden, sondern von der bindenden Verpflichtung an eine Wahrheit, die wir erkannten. Dann dürfen wir überzeugt sein, daß die höhere Einsicht einer Nachwelt unser heutiges Vorgehen nicht nur verstehen, sondern auch als richtig bestätigen und adeln wird.

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Daraus ergibt sich für uns Nationalsozialisten auch der Maßstab für die Bewertung eines Staates. Dieser Wert wird ein relativer sein, vom Gesichtspunkt des einzelnen Volkstums aus; ein absoluter von dem der Menschheit an sich. Das heißt mit anderen Worten:

Die Güte eines Staates kann nicht bewertet werden nach der kulturellen Höhe oder der Machtbedeutung dieses Staates im Rahmen der übrigen Welt, sondern ausschließlich nur nach dem Grade der Güte dieser Einrichtung für das jeweils in Frage kommende Volkstum.

Ein Staat kann als mustergültig bezeichnet werden, wenn er den Lebensbedingungen eines durch ihn zu vertretenden Volkstums nicht nur entspricht, sondern dieses Volkstum gerade durch seine eigene Existenz praktisch am Leben erhält - ganz gleich, welche allgemein kulturelle Bedeutung diesem staatlichen Gebilde im Rahmen der übrigen Welt zukommt. Denn die Aufgabe des Staates ist es eben nicht, Fähigkeiten zu erzeugen, sondern nur die, vorhandenen Kräften freie Bahn zu schaffen. Also kann umgekehrt ein Staat als schlecht bezeichnet werden, wenn er, bei aller kulturellen Höhe, den Träger dieser Kultur in seiner rassischen Zusammensetzung dem Untergange weiht. Denn er zerstört damit praktisch die Voraussetzung für das

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Fortbestehen dieser Kultur, die ja nicht er geschaffen, sondern welche die Frucht eines durch die lebendige staatliche Zusammenfassung gesicherten kulturschöpferischen Volkstums ist. Der Staat stellt eben nicht einen Inhalt dar, sondern eine Form. Es gibt also die jeweilige Kulturhöhe eines Volkes nicht den Wertmesser für die Güte des Staates ab, in welchem es lebt. Es ist sehr begreiflich, daß ein kulturell hochbegnadetes Volk ein höherwertiges Bild abgibt als ein Negerstamm; trotzdem kann der staatliche Organismus des ersteren, seiner Zweckerfüllung nach betrachtet, schlechter sein als der des Negers. Wenngleich der beste Staat und die beste Staatsform nicht in der Lage sind, aus einem Volke Fähigkeiten herauszuholen, die einfach fehlen und nie vorhanden waren, so ist ein schlechter Staat sicherlich in der Lage, durch eine von ihm zugelassene oder gar geförderte Vernichtung des rassischen Kulturträgers, ursprünglich vorhandene Fähigkeiten in der Folgezeit zum Absterben zu bringen.

Mithin kann das Urteil über die Güte eines Staates in erster Linie nur bestimmt werden von dem relativen Nutzen, den er für ein bestimmtes Volkstum besitzt und keineswegs von der Bedeutung, die ihm an sich in der Welt zukommt.

Dieses relative Urteil kann rasch und gut gefällt werden; das Urteil über den absoluten Wert nur sehr schwer, da dieses absolute Urteil eigentlich schon nicht mehr bloß durch den Staat, sondern vielmehr durch die Güte und Höhe des jeweiligen Volkstums bestimmt wird.

Wenn man daher von einer höheren Mission des Staates spricht, darf man nie vergessen, daß die höhere Mission wesentlich im Volkstum liegt, dem der Staat, durch die organisatorische Kraft seines Daseins, nur die freie Entwicklung zu ermöglichen hat.

Wenn wir daher die Frage stellen, wie der Staat beschaffen sein soll, den wir Deutsche brauchen, dann müssen wir uns erst Klarheit darüber schaffen, was für Menschen er erfassen und welchem Zweck er dienen soll.

Unser deutsches Volkstum beruht leider nicht mehr auf


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