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Keine Geheimorganisationen



Sie war ein Schutz- und Erziehungsmittel der nationalsozialistischen Bewegung, und ihre Aufgaben lagen auf einem ganz anderen Gebiet als auf dem sogenannter Wehrverbände.

Sie sollte aber auch keine Geheimorganisation darstellen. Der Zweck von Geheimorganisationen kann nur ein gesetzwidriger sein. Damit aber beschränkt sich der Umfang einer solchen Organisation von selbst. Es ist nicht möglich, besonders angesichts der Schwatzhaftigkeit des deutschen Volkes, eine Organisation von einiger Größe aufzubauen und sie gleichzeitig nach außen geheim zu halten, oder auch nur ihre Ziele zu verschleiern. Jede solche Absicht wird tausendfältig vereitelt werden. Nicht nur, daß unseren Polizeibehörden heute ein Stab von Zuhältern und ähnlichem Gesindel zur Verfügung steht, die für den Judaslohn von dreißig Silberlingen verraten, was sie finden können, und erfinden, was zu verraten wäre, sind die eigenen Anhänger selbst niemals zu einem in solchem Fall notwendigen Schweigen zu bringen. Nur ganz kleine Gruppen können durch jahrelanges Aussieben den Charakter wirklicher Geheimorganisationen annehmen. Doch schon die Kleinheit solcher Gebilde würde ihren Wert für die nationalsozialistische Bewegung aufheben. Was wir brauchten und brauchen, waren und sind nicht hundert oder zweihundert verwegene Verschwörer, sondern hunderttausend und aber hunderttausend fanatische Kämpfer für unsere Weltanschauung. Nicht in geheimen Konventikeln soll gearbeitet werden, sondern in gewaltigen Massenaufzügen, und nicht durch Dolch und Gift oder Pistole kann der Bewegung die Bahn freigemacht werden, sondern durch die Eroberung der Straße. Wir haben dem Marxismus beizubringen, daß der künftige Herr der Straße der Nationalsozialismus ist, genau so, wie er einst der Herr des Staates sein wird.

Keine Geheimorganisation

Die Gefahr von Geheimorganisationen liegt heute weiter noch darin, daß bei den Mitgliedern häufig die Größe der Aufgabe vollständig verkannt wird und sich statt dessen die Meinung bildet, es könnte das Schicksal eines Volkes wirklich durch eine einzelne Mordtat plötzlich im günstigen Sinne entschieden werden. Solch eine Meinung kann ihre geschichtliche Berechtigung haben, nämlich dann, wenn ein Volk unter der Tyrannei irgendeines genialen Unterdrückers schmachtet, von dem man weiß, daß nur seine überragende Persönlichkeit allein die innere Festigkeit und Furchtbarkeit des feindlichen Druckes gewährleistet. In solch einem Fall mag aus einem Volk ein opferwilliger Mann plötzlich hervorspringen, um den Todesstahl in die Brust des verhaßten Einzigen zu stoßen. Und nur das republikanische Gemüt schuldbewußter kleiner Lumpen wird eine solche Tat als das Verabscheuungswürdigste ansehen, während der größte Freiheitssänger unseres Volkes sich unterstanden hat, in seinem "Tell" eine Verherrlichung solchen Handelns zu geben.

In den Jahren 1919 und 1920 bestand die Gefahr, daß der Angehörige von Geheimorganisationen, mitgerissen von großen Vorbildern der Geschichte und durchschauert vom grenzenlosen Unglück des Vaterlandes, versuchte, sich an den Verderbern der Heimat zu rächen, in dem Glauben, dadurch der Not seines Volkes ein Ende zu bereiten. Jeder solche Versuch war aber ein Unsinn, deshalb, weil der Marxismus ja gar nicht dank der überlegenen Genialität und persönlichen Bedeutung eines einzelnen gesiegt hatte, sondern vielmehr durch die grenzenlose Jämmerlichkeit, das feige Versagen der bürgerlichen Welt. Die grausamste Kritik, die man an unserem Bürgertum üben kann, ist die Feststellung, daß die Revolution selbst ja nicht einem einzigen Kopf von einiger Größe hervorgebracht und es sich ihr dennoch unterworfen hat. Es ist immer noch verständlich, vor einem Robespierre, einem Danton oder Marat zu kapitulieren, aber es ist vernichtend, vor dem dürren Scheidemann, dem feisten Herrn Erzberger und einem Friedrich Ebert und all den zahllosen anderen politischen Knirpsen zu Kreuz

610 Sind Landesverräter zu "beseitigen"?

gekrochen zu sein. Es war ja wirklich auch nicht ein Kopf da, in dem man etwa den genialen Mann der Revolution und damit das Unglück des Vaterlandes hätte sehen können, sondern da waren lauter Revolutionswanzen, Rucksackspartakisten en gros und en detail. Irgendeinen davon aus dem Wege schaffen, war vollkommen belanglos und hatte höchstens den einen Erfolg, daß ein paar andere ebenso große und ebenso durstige Blutsauger um so eher an seine Stelle kamen.

Man konnte in jenen Jahren gar nicht scharf genug gegen eine Auffassung einschreiten, die in wirklich großen Erscheinungen der Geschichte ihre Ursache und Begründung hatte, aber nicht im geringsten auf das augenblickliche Zwergenzeitalter paßte.

Auch bei der Frage der Beseitigung sogenannter Landesverräter ist die gleiche Betrachtung anzustellen. Es ist lächerlich unlogisch, einen Burschen umzubringen, der eine Kanone verraten hat, während nebenan in höchsten Würdestellen Kanaillen sitzen, die ein ganzes Reich verkauften, das vergebliche Opfer von zwei Millionen Toten auf dem Gewissen haben, Millionen Krüppel verantworten müssen, dabei aber seelenruhig ihre republikanischen Geschäfte machen. Kleine Landesverräter beseitigen, ist sinnlos in einem Staat, dessen Regierung selbst diese Landesverräter von jeder Strafe befreit. Denn so kann es passieren, daß eines Tages der redliche Idealist, der für sein Volk einen schuftigen Waffenverräter beseitigt, von kapitalen Landesverrätern zur Verantwortung gezogen wird. Und da ist es doch eine wichtige Frage: Soll man solche eine verräterische kleine Kreatur wieder durch eine Kreatur beseitigen lassen oder durch einen Idealisten? Im einen Fall ist der Erfolg zweifelhaft und der Verrat für später fast sicher; im anderen Fall wird ein kleiner Schuft beseitigt und dabei das Leben eines vielleicht nicht zu ersetzenden Idealisten aufs Spiel gesetzt.

Im übrigen ist in dieser Frage meine Stellungnahme die, daß man nicht kleine Diebe hängen soll, um große laufen zu lassen; sondern daß einst ein deutscher Nationalgerichtshof


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