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Erkenntnisse nat.-soz. Arbeitgeber und Arbeitnehmer



der Volksgemeinschaft, damit aber auch die des Staates schädigen und nicht zuletzt der Wirtschaft selbst zum Unheil und Verderben geraten.

Für die nationalsozialistische Gewerkschaft ist damit der Streik nicht ein Mittel der Zertrümmerung und Erschütterung der nationalen Produktion, sondern zu ihrer Steigerung und Flüssigmachung durch die Bekämpfung all jener Mißstände, die infolge ihres unsozialen Charakters die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft und damit die Existenz der Gesamtheit behindern. Denn die Leistungsfähigkeit des einzelnen steht stets in ursächlichem Zusammenhange mit der allgemeinen rechtlichen und sozialen Stellung, die er im Wirtschaftsprozeß einnimmt und der nur daraus allen resultierenden Erkenntnis über die Notwendigkeit des Gedeihens dieses Prozesses zu seinem eigenen Vorteil.

Der nationalsozialistische Arbeitnehmer muß wissen, daß die Blüte der nationalen Wirtschaft sein eigenes materielles Glück bedeutet.

Der nationalsozialistische Arbeitgeber muß wissen, daß das Glück und die Zufriedenheit seiner Arbeitnehmer die Voraussetzung für die Existenz und Entwicklung seiner eigenen wirtschaftlichen Größe ist.

Nationalsozialistische Arbeitnehmer und nationalsozialistische Arbeitgeber sind beide Beauftragte und Sachwalter der gesamten Volksgemeinschaft. Das hohe Maß persönlicher Freiheit, das ihnen in ihrem Wirken dabei zugebilligt wird, ist durch die Tatsache zu erklären, daß erfahrungsgemäß die Leistungsfähigkeit des einzelnen durch weitgehende Freiheitsgewährung mehr gesteigert wird als durch Zwang von oben, und es weiter geeignet ist zu verhindern, daß der natürliche Ausleseprozeß, der den Tüchtigsten, Fähigsten und Fleißigsten befördern soll, etwa unterbunden wird.

677 Ständekammern und Wirtschaftsparlament

Für die nationalsozialistische Gewerkschaft ist deshalb der Streik ein Mittel, das nur so lange angewendet werden darf und wohl auch muß, als nicht ein nationalsozialistischer völkischer Staat besteht. Dieser freilich soll an Stelle des Massenkampfes der beiden großen Gruppen - Arbeitgeber- und Arbeitnehmertum - (der in seinen Folgen als Produktionsverminderung stets die Volksgemeinschaft insgesamt schädigt!) die Rechtssorge und den Rechtsschutz aller übernehmen. Den Wirtschaftskammern selbst wird die Verpflichtung zur Inbetriebhaltung der nationalen Wirtschaft und zur Beseitigung von den diese schädigenden Mängeln und Fehlern obliegen. Was heute durch die Kämpfe von Millionen ausgefochten wird, muß dereinst in Ständekammern und im zentralen Wirtschaftsparlament seine Erledigung finden. Damit toben nicht mehr Unternehmertum und Arbeiter im Lohn- und Tarifkampf gegeneinander, die wirtschaftliche Existenz beider schädigend, sondern lösen diese Probleme gemeinsam an höherer Stelle, der über allem stets das Wohl der Volksgesamtheit und des Staates in leuchtenden Lettern vorschweben muß.

Auch hier hat, wie durchwegs, der eherne Grundsatz zu gelten, daß erst das Vaterland und dann die Partei kommt.

Die Aufgabe der nationalsozialistischen Gewerkschaft ist die Erziehung und Vorbereitung zu diesem Ziele selbst, das dann heißt: Gemeinsame Arbeit aller an der Erhaltung und Sicherung unseres Volkes und seines Staates, entsprechen der dem einzelnen angeborenen und durch die Volksgemeinschaft zur Ausbildung gebrachten Fähigkeiten und Kräfte.

Die vierte Frage: Wie kommen wir zu solchen Gewerkschaften? schien seinerzeit am weitaus schwersten zu beantworten.

Es ist im allgemeinen leichter, eine Gründung in einem Neuland vorzunehmen als auf altem Gebiet, das bereits eine ähnliche Gründung besitzt. In einem Orte, in dem noch kein Geschäft einer bestimmten Art am Platze ist, kann


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